Novelle des Fremdenrechts
Monday, January 4th, 2010
WIEN_Am 1. Jänner trat in Österreich wieder ein neues Fremdenrecht in Kraft. Der Nationalrat hat die Gesetze im Oktober mit den Stimmen der Regierungsparteien SPÖ und ÖVP beschlossen. Für Asylwerber bedeutet das weitere Verschärfungen, Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) will mit dem Gesetzespaket, wie sie sagt, die Hintertür für Kriminelle schließen, damit die Vordertür für Verfolgte offen bleibt. Einige Punkte sind aber umstritten.
Es wird künftig schwieriger sein, einen Folgeantrag zu stellen – also einen neuerlichen Asylantrag, nachdem das Verfahren in allen Instanzen schon negativ entschieden wurde.
Das Gesetz bringt auch einige wenige Erleichterungen für Flüchtlinge: Subsidiär Schutzberechtigte, also Menschen, die kein Asyl bekommen, aber aus anderen Gründen nicht abgeschoben werden dürfen, können nach fünf Jahren einen Aufenthaltstitel bekommen, bisher mussten sie jedes Jahr einen Antrag stellen. ORF.at


